Allgemeine Geschäftsbedingungen, only4students

  1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von der Hansefit GmbH & Co. KG („Hansefit“) mit ihren Mitgliedern für das only4students-Programm.
  2. Jedes Mitglied ist während der Laufzeit zum Besuch und zur Nutzung der Verbundanlagen, die jeweils unter https://only4students.de/page/partners gelistet sind (nachfolgend als „Verbundanlagen“), zu den in der Webseite aufgeführten Bedingungen hinsichtlich Nutzungszeiten und Preis berechtigt (siehe https://only4students.de/page/info).
  3. Für den Fall einer allgemeinen behördlichen Schließung von Sportanlagen in Bremen und Niedersachen von mehr als zwei Wochen pro Semester, von der auch die Verbundanlagen betroffen sind (die „Behördliche Schließung“), vereinbaren die Parteien bereits jetzt vorsorglich, dass Hansefit dem Mitglied ersatzweise Lizenzen für das Online-Fitness-Studio www.fitnessraum.de und die Dauer der Behördlichen Schließung zur Verfügung stellt, die das Mitglied bei Hansefit abruft.
  4. Hansefit stellt die Verbundanlagen nicht selbst bereit, sondern vermittelt lediglich Leistungen, die die Verbundanlagen jeweils eigenständig zu den bei diesen jeweils geltenden Nutzungsbedingungen erbringen. Hansefit stellt aufgrund entsprechender Verträge mit den Verbundanlagen und www.fitnessraum.de sicher, dass diese dem Mitglied jeweils die Nutzung der jeweiligen Verbundanlage bzw. von www.fitnessraum.de nach Maßgabe dieses Vertrags und der jeweiligen Nutzungsbedingungen gewähren.
  5. Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch die Annahme des in der in der Anmeldung auf only4students.de liegenden Antrages auf Mitgliedschaft durch Versendung des Aktivierungsschreiben durch Hansefit zustande. Die Aktivierung hat binnen drei Wochen zu erfolgen.
  6. Für den Erwerb des Mitgliedsausweises erhält das Mitglied einen Aktivierungscode per E-Mail von der Hansefit. Die Ausstellungsgebühr beträgt 15,00 € inkl. Umsatzsteuer und ist direkt im Hansefit-Verbundstudio zu entrichten. Zur Identifizierung hat das Mitglied einen gültigen Lichtbildausweis und den Studentenausweis vorzulegen. Im Studio wird ein digitales Foto vom Mitglied aufgenommen, dadurch wird der Ausweis aktiviert. Das Ausstellen einer Ersatzkarte bei schuldhaftem Verlust/Beschädigung kostet ebenfalls 15,00 €.
  7. Der Preis für das Semester bestimmt sich nach den in der Anmeldung ausgewählten Nutzungszeiten. Er ist für das jeweilige Semester im Voraus fällig. Befindet sich das Mitglied mit der Zahlung des Preises in Verzug, so ist Hansefit berechtigt, die Trainingsberechtigung zu sperren. Dauert der Verzug länger als zwei Wochen, so kann Hansefit den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen.
  8. Die Laufzeit endet automatisch zum Ende eines Semesters, da zu jedem neuen Semester geprüft wird, ob der Studentenstatus noch gegeben ist. Wird während der Laufzeit ein neuer Vertrag für das nächste Semester abgeschlossen, behält der Ausweis seine Gültigkeit und es fällt keine Gebühr für einen neuen Ausweis an.
  9. Jedes Mitglied hat die Nutzungsbedingungen und die Hausordnungen der Verbundanlagen sowie die Weisungen des Trainerpersonal zu beachten. Den Weisungen ist Folge zu leisten. Hansefit ist jederzeit zur vorzeitigen Vertragsauflösung berechtigt, wenn das Mitglied gegen die jeweiligen Hausordnungen, oder Weisungen des Personals mehr als unwesentlich oder wiederholt verstößt.
  10. Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis nur persönlich zu verwenden und diese Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber der für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Jeder Verlust des Mitgliedsausweises ist Hansefit sofort zu melden.
  11. Es wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in eine Verbundanlagen zu bringen. Von Seiten der Verbundanlagen werden keinerlei Sorgfaltspflichten für dennoch eingebrachte Wertgegenstände übernommen. Das Deponieren von Geld- oder Wertgegenständen in einem durch Hansefit-Verbundanlagen zur Verfügung gestellten Spind begründet keinerlei derartige Pflichten in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Das Mitbringen solcher Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr.
  12. Für Schäden irgendwelcher Art haftet Hansefit – bei Vorliegen der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Hansefit nur bei Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Hierbei ist die Haftung auf den Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen das Mitglied nach den bei Vertragsschluss bekannten Umständen typischerweise rechnen musste. Im Übrigen ist eine Haftung für Schäden aller Art, gleich aufgrund welcher Anspruchsgrundlage, einschließlich der Haftung für Verschulden bei Vertragsschluss, ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Hansefit. Sie gelten nicht, wenn und soweit Hansefit eine Garantie übernommen hat, bei Arglist, für Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz zu ersetzen sind, sowie für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
  13. Anschriftenänderungen -bei Bankeinzug auch Kontoänderungen- sind der Hansefit unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es der Hansefit die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeanfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.